Entgeltordnung für das
 
Christan Rohlfs-Archiv
 
am Osthaus Museum Hagen

Entgeltordnung für das Christan Rohlfs-Archiv am Osthaus Museum Hagen

Der Rat der Stadt Hagen hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 17.12.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2003), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 308) in seiner Sitzung vom 17.05.2018 die Gründung des Christian Rohlfs Archivs am Osthaus Museum Hagen und für das Archiv folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1
Das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum Hagen erstellt durch ein Fachgremium auf Anfrage Expertisen zu Kunstwerken des Künstlers Christian Rohlfs.

§ 2
Voraussetzung für die Erstellung der Expertise ist die Überlassung des Werkes im Original.

§ 3
Für jede Expertise wird ein Entgelt in Höhe von 350,00 € erhoben.
Für den Fall, dass keine Expertise erstellt werden kann, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € erhoben.
Das Entgelt wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.



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